Leitfaden der EU-Kommission für ein neues Datenschutzrecht

Veröffentlicht am 25.01.18

In 4 Monaten, am 25. Mai 2018, tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Die EU-Kommission hat gestern den Fortschritt der Mitgliedsstaaten diskutiert und einen Leitfaden zum neuen Datenschutzrecht für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung veröffentlicht. Sie können den digitalpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek, dazu wie folgt zitieren:

„Die EU-Kommission hat festgestellt, dass nur zwei Mitgliedstaaten alle notwendigen Schritte zur Anpassung des nationalen Rechts an die EU-Datenschutzgrundverordnung unternommen haben – Deutschland und Österreich. Die anhaltende Regierungsbildung zeigt, es war richtig, dass diese umfangreichen Änderungen noch vor der Bundestagswahl verabschiedet wurden. Der Leitfaden der EU-Kommission ist eine hilfreiche Handreichung gerade für Bürger, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die oft noch Beratungsbedarf zu den neuen Vorschriften haben. Gleichzeitig müssen die Beratungen zur ePrivacy-Verordnung der EU schnellstmöglich abgeschlossen werden, da ab Mai die neue DSGVO neben der veralteten ePrivacy-Richtlinie von 2002 gelten wird. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich für ePrivacy-Verordnung ein, die die Spielräume der DSGVO erhält und datengetriebene Geschäftsmodelle weiterhin ermöglicht.“

Diese Meldung wurde ursprünglich von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion veröffentlicht.