Diesel-Fahrverbote in Düsseldorf immer noch vermeidbar

Veröffentlicht am 27.02.18

PRESSEMITTEILUNG

Jarzombek: Diesel-Fahrverbote in Düsseldorf immer noch vermeidbar

Stadt muss nach Gerichtsurteil schnell handeln

Berlin/Düsseldorf, 27. Februar 2018 – Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat heute im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Rechtmäßigkeit von Fahrverboten für Diesel-Autos entschieden. Hierzu erklärt der Vorsitzende der CDU Düsseldorf und Verkehrsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek:

„Das heutige Gerichtsurteil ist eine Zäsur. Denn jetzt ist klar: Fahrverbote sind möglich. Millionen von Autofahrern droht nun die Enteignung. Für Düsseldorf kann dies weitreichende Konsequenzen haben. Die Stadtspitze ist gefragt, jetzt schnell zu handeln.

Die Düsseldorfer Verwaltung hätte den Ausbau der Elektromobilität viel früher und schneller vorantreiben müssen. Insbesondere mit der Umrüstung der Vielfahrer, inklusive der Dienstflotten der Verwaltung, hätte schon begonnen werden können. Hier müssen klare Umrüstungsziele definiert und umgesetzt werden. Städtische Dienstfahrzeuge vom Golf bis zum Müllauto, Busse der Rheinbahn, aber auch Taxen und Lieferfahrzeuge müssen jetzt schnellstens auf NOx-arme Antriebe umgerüstet werden.

Die vom Gericht geforderte Verhältnismäßigkeit muss darüber hinaus oberstes Gebot sein. Konkret gilt es, Übergangszeiträume maximal auszunutzen und keine weiteren Maßnahmen ohne Not und vor Ende dieser Zeiträume zu ergreifen.

Fahrverbote sollen soweit wie möglich verhindert werden und vollständige Fahrverbote sind in jedem Szenario der falsche Weg gegenüber Kontingentlösungen oder temporären Verboten. Die vom Gericht eröffnete Möglichkeit für Ausnahmeregelungen bei Handwerkern muss in Düsseldorf genutzt werden.

Ebenso muss in digitale Technologien investiert werden. Die Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme führt zu weniger Abgasen. Der Bund unterstützt die Kommunen dabei mit 100 Millionen Euro. Insgesamt stellt der Bund im Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ den betroffenen Kommunen eine Milliarde Euro für Maßnahmen zur Verringerung der Abgasbelastung zur Verfügung. Geisel muss dafür sorgen, dass hiervon ein ordentlicher Teil des Kuchens für Düsseldorf abfällt.“